Geschwindigkeitsreduzierung Wiggensbacher Straße

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Wiggensbacher Straße ist der wichtigste Zubringer von und nach Kempten aus der Gemeinde Wiggensbach. Entsprechend stark ist die Straße nicht nur während der Pendlerzeit befahren, sondern durchgehend. Nach der Ausfahrt Neuhauses stadtauswärts ist die Straße nicht geschwindigkeitsbeschränkt, erst kurz vor Kollerbach wird auf 50 km/h beschränkt. In dem nicht beschränkten Abschnitt wird in der Regel mit sehr hohen Geschwindigkeiten gefahren, obwohl es drei Einmündungen und ein Wohnhaus direkt an der Straße gibt: Am Petzenbühl, Reisachmühle, Kollerbachstraße und Ried 50. Die Einmündungen ›Am Petzenbühl‹ und ›Reisachmühle‹ sind schwer einzusehen, zudem wird hier stadtauswärts kommend trotz der Einmündungen und teils durchgezogener Mittellinie häufig überholt. An dieser Gefahrenstelle kommt es regelmäßig zu ›Fastunfällen‹, da man als Rechtsabbieger vom Petzenbühl in die Wiggensbacher Straße kommend auch den schlecht einsichtigen Verkehr aus Kempten kommend beobachten muss. Die Gefahrenstelle wird regelmäßig in Heiligkreuz diskutiert. Die Einmündung ›Kollerbachstraße‹ ist zwar gut einsichtig, aber aufgrund der hohen Geschwindigkeiten der stadteinwärts fahrenden PKWs mit Vorsicht zu genießen. Zudem wird auch hier häufig überholt. Das Wohnhaus ›Ried 50‹ liegt direkt am nicht beschränkten Straßenabschnitt.

Deswegen beantragen wir zur Erhöhung der Verkehrssicherheit die Wiggensbacher Straße für den Abschnitt ab Neuhausen bis nach der Einfahrt Kollerbachstraße auf 70 km/h zu beschränken und ab der Einfahrt Kollerbachstraße bis Kollerbach auf 50 km/h. Der schon bestehende 50 km/h-Bereich bei Kollerbach würde dadurch effektiv Richtung Kempten hin verlängert werden.

Finanzierungsvorschlag
Der Kostenaufwand wird als gering eingeschätzt, da nur vereinzelte Schilder zur Geschwindigkeitsbeschränkung aufgestellt bzw. verlegt werden müssen.

Thomas Landerer
Stadtrat Kempten
FREIE WÄHLER Kempten-ÜP

Dr. Stefan Thiemann
Stadtrat Kempten
Bündnis 90/Die Grünen