Bauherrenfreundliche Traufhöhe - Bebauungsplan Neubaugebiet Heiligkreuz
Bauherrenfreundliche Traufhöhe im Bebauungsplan »Heiligkreuz-Süd«­: Erhöhung der zulässigen Traufhöhe um 30 cm bis 50 cm

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Fraktion Freie Wähler-ÜP Kempten beantragt eine Änderung des Bebauungsplans »Heiligkreuz-Süd«­:  Erhöhung der zulässigen Traufhöhe um 30 cm bis 50 cm.
 
Begründung:
Viele Familien haben sich sehr auf das Neubaugebiet Heiligkreuz gefreut und sind glücklich, nun die Chance zu haben, ein Baugrundstück von der Stadt Kempten zu erwerben. Viele von ihnen suchen seit Jahren und sind sehr froh und dankbar, endlich diese Gelegenheit zu bekommen.
 
Inzwischen hat sich gezeigt, dass viele angehende Bauherren mit den Vorgaben aus dem Bebauungsplan große Schwierigkeiten haben, ein Einfamilienhaus zu planen, das den Bedürfnissen an Wohnraum von den Familien mit zwei, drei und vier Kindern gerecht wird. Dass einige Bauherren überlegen, das Kaufangebot abzulehnen, zeigt, wie schwerwiegend die Probleme für die zukünftigen Bauherren sind.
 
Die derzeitigen Festsetzungen des Bebauungsplanes erlauben nur ein Vollgeschoss und erzwingen im Dachgeschoss einen Kniestock von ca. 60 Zentimetern. Dadurch bietet das Dachgeschoss sehr wenig nutzbaren Wohnraum. So passen je nach Planung nur zwei Kinderzimmer hinein. Weitere Kinderzimmer müssen ins Erdgeschoss und das Elternschlafzimmer ggf. sogar in den Keller gelegt werden. Diese Vorgaben passen nicht zu den Ansprüchen an ein Einfamilienhaus und sind für die Bauherren mit vielen Kindern nicht nachvollziehbar. 

Weiter wird der knappe Wohnraum durch die Bauweise eines Niedrigenergiehauses reduziert, denn die stärkere Dach- und Wanddämmung sowie die Photovoltaikanlagen sind vom gesamten Volumen der Kubatur abzuziehen.

Dadurch stehen für einige Bauherren angesichts eines Quadratmeterpreises von ca. 500 EUR und Gesamtkosten von ca. 1 Mio. EUR Aufwand und Ergebnis nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis. Die betreuenden erfahrenen Architekten und Baufirmen der Bauwerber bestätigen diese Ansicht und raten teilweise von dem Bauvorhaben ab.
 
Die Möglichkeiten, nach denen nach dem aktuellen Bebauungsplan im Dachgeschoss mehr Wohnraum geschaffen werden kann, sind entweder eine überdimensionierte und kostspielige Verbreiterung des Hauses, ebenfalls kostspielige Gauben oder eine Tieferlegung der Bodenplatte um 25 bis 50 Zentimeter unter das erlaubte Höchstmaß für die Oberkante der Bodenplatte. Dies führt aber dazu, dass der Hauseingang unterhalb der Straße liegt und einige Bauherren Probleme mit Grund- und Hochwasser bekämen. Darunter würde auch das architektonische Gesamtbild der Siedlung leiden.
 
Eine maßvolle Erhöhung der zulässigen Traufhöhe würde hier Abhilfe schaffen und auch dem städtebaulichen Ziel dienen, familiengerechten Wohnraum bei zugleich schlanken Baukörpern und damit möglichst geringer Flächenversiegelung zu schaffen.
 
Wir halten das Änderungsverfahren im Vergleich zu Ausnahmegenehmigungen für den gerechteren und zielführenderen Weg, weil dies Rechtssicherheit für alle Bewerber schafft und nicht zugleich Begehrlichkeiten nach anderen Ausnahmen – in und außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans »Heiligkreuz Süd«­ - schafft.
Im Vorgriff auf die Planänderung könnten bereits ab Einleitung des Änderungsverfahrens die bürgerfreundlicheren Baugenehmigungen erteilt werden.
 
Wir bitten diesem Antrag schnellstmöglich zu behandeln, da einige Grundstücksinteressenten in den nächsten Tagen / Wochen Notartermine haben und Klarheit haben wollen.
 
Zugleich regen wir schon jetzt an, in künftigen Bebauungsplänen dem städtebaulichen Ziel einer guten Ausnutzung des Baugrundes bei möglichst großen Freiheiten der Bauwerber im Sinne eines flächenschonenden Bauens noch mehr Gewicht zu geben.

Mit freundlichen Grüßen
Für die Fraktion FREIE WÄHLER-ÜP
 
Alexander Hold
Fraktionsvorsitzender FREIE WÄHLER Kempten-ÜP 
Stadtrat Kempten