Foto: Stefan Schranz/Pixabay

08.11.2021
Alexander Hold fordert: Kein 2G-Lockdown durch die Hintertüre für Kinder und Jugendliche

Allgäuer Abgeordneter: Gültigkeit von Schultests auch für über 12-Jährige!
 
Ab Dienstag steht die Corona-Ampel in Bayern auf Rot. Damit gelten strengere Regeln in Sportstätten, Kinos, Theatern, Museen, Zoos, Bädern und Seilbahnen sowie touristischen Bahnen und Reisebussen. »Es kann nicht sein, dass Kinder leiden müssen, weil sich knapp ein Drittel der Erwachsenen immer noch gegen eine Impfung stellt«­, so Alexander Hold, Vizepräsident des Bayerischen Landtags und Mitglied der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion.
 
Kinder unter zwölf Jahren sind von den 2G-Beschränkungen ausgenommen, weil es für sie noch keinen in Europa zugelassenen Impfstoff gibt. Für Schülerinnen und Schüler ab zwölf gibt es keine Ausnahmeregelung. Sie dürfen ohne Impf- oder Genesenen-Nachweis nicht ins Kino, Schwimmbad oder zum Sport-Training in der Halle.
 
»Wir dürfen unsere Kinder und Jugendlichen nicht durch eine aufgrund der Schultestungen unnötige und starre 2G-Regelung unverhältnismäßig belasten und in eine Art neuen ›Freizeitlockdown‹ zwingen«­, so Hold weiter. »Wenn von heute auf morgen, ungeimpfte Kinder z.B. vom Vereinssport ausgesperrt werden, dann bricht die in Jahren mühsam aufgebaute Jugendarbeit zusammen! Skurril wird es in vielen Jugendmannschaften, wo die 11-Jährigen ganz normal weiterhin Hallensport betreiben dürfen, ihre 12-jährigen Klassenkameraden aber nicht. Dann wird der Sport allerdings auch für die Jüngeren ausfallen, weil keine Mannschaft mehr zustande kommt.«­ Selbst wenn die Kinder sich nun zur Impfung entschließen, könnten sie erst nach der 2.Impfung und damit im nächsten Jahr wieder Sport treiben. Eine viel zu lange Lücke, die dazu führen wird, dass viele Kinder die jeweilige Sportart ganz aufgeben, findet Hold. Die Trainer sehen sich laut Hold schon wütenden Elternreaktionen ausgesetzt. Jugendverbände, Sportvereine und das Ehrenamt bräuchten nun dringend Planungssicherheit.

Auch die ständige Impfkommission (StiKo) hat sich in ihrer Impfempfehlung für 12-17-Jährige ausdrücklich dagegen ausgesprochen, dass »bei Kindern und Jugendlichen eine Impfung zur Voraussetzung sozialer Teilhabe gemacht wird.«­ 

Kinder und Jugendlichen in Schulen gehörten zudem zu den Bevölkerungsgruppen, die durch stetiges Testen mit am besten beobachtet werden. Hold weiter: »Der 2G-Status von Schülerinnen und Schülern sollte dann als erfüllt gelten, wenn diese ihren regelmäßigen Schultest durch Testpass oder Schülerausweis nachweisen können. Kinder bis sechs Jahre sind ohnehin von den Maßnahmen auszunehmen. Wir brauchen bei diesen Regelungen kein bayerisches Draufsatteln zu Lasten unserer Kinder!«­