Änderung Parkgebührenverordnung - kostenloses Parken für E-Fahrzeuge  

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
lieber Thomas,

in der Frage um eine kostenfreie Nutzung der öffentlichen Parkflächen für Fahrzeuge mit dem sogenannten E-Kennzeichen halten wir eine zeitliche Begrenzung für geboten.

Daher beantragen wir, dass  die kostenfreie Nutzung (zwei Stunden lang mit einer Parkscheibe) nur noch für die kommenden 24 Monaten gilt. 

In unseren Augen sind kostenfeie Parkmöglichkeiten nicht der primäre Kaufanreiz für ein E-Fahrzeug, die bereits durch Kaufprämien und Steuervergünstigungen vielfach gefördert werden. Zudem werden mit einer kostenfreien Nutzung öffentlicher Parkflächen nicht nur reine E-Fahrzeuge, sondern auch E-Hybrid-Fahrzeuge begünstigt, die nur bedingt emissionsfrei sind.

Auch aufgrund deutlich gestiegener Zulassungszahlen ist eine zeitliche Begrenzung des Privilegs sinnvoll.
Die zeitliche Beschränkung soll ebenso für Car-Sharing-Fahrzeuge gelten.

Finanzierungsvorschlag 
Mindereinnahmen der Parkgebühren

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Knoll | 2. Bürgermeister, Stadtrat Kempten
Alexander Buck | Stadtrat Kempten
Thomas Landerer | Stadtrat Kempten